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Für Eigentümerversammlungen gilt ab sofort - 2G Plus (Geimpft oder genesen und negativ getestet)
Die bayerische Landesregierung hat die die Corona Maßnahmen erneut verschärft.
Ab Mittwoch, 24. November 2021 dürfen Versammlungen nur noch unter Einhaltung der 2G-Plus Regelung stattfinden. Der Ausschluss der nicht geimpften Eigentümer:Innen stellt einen Eingriff in den Kernbereich der Rechte der Eigentümer:Innen dar. Niemand darf gegen seinen Willen an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter „Service – COVID-19“ -->
LINK
Stand: 24.11.2021
Stand: 14.05.2021
Aktuelle Informationen rund um die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben wir Ihnen unter "Service - WEG-REFORM 2020" knapp und verständlich zusammengestellt --> LINK
Stand: 14.05.2021
Alles rund um die Genehmigung eines privaten Ladeanschlusses am eigenen Stellplatz haben wir für Sie in unserem Video (LINK) zur E-Mobilität zusammengestellt . Zum Nachlesen haben wir die wesentlichen Punkte zusätzlich für Sie bei den Fragen und Antworten rund um die WEG-REFORM 2020 unter dem Punkt Was gilt bei den sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen? – E-Mobilität, Barrierefreiheit, Einbruchschutz und Glasfaserkabel? --> LINK zusammengestellt.
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